Wir freuen uns Dich auf unserer Homepage begrüßen zu dürfen!
________________________________________________________________________
________________________________________________________________________
VORSTANDSBESCHLUSS - ÄNDERUNG DER ZUCHTORDNUNG
In der letzten VS des Jahres 2019 wurde eine Änderung des Punkt IV "Zuchtvoraussetzungen für die jagdliche Leistungszucht" beschlossen: Hunde, die zur Zucht zugelassen werden, müssen eine durch den MVC veranstaltete Anlagen- sowie eine Leistungsprüfung (Feld- u. Wasserprüfung oder Vollgebrauchsprüfung) ablegen. Dies gilt auch für aus dem Ausland importierte Hunde, die in die Zucht kommen sollen, unabhängig ob schon eine Prüfung im Ausland abgelegt wurde. Die Änderung ist bereits durch den ÖKV genehmigt und hat rückwirkend mit 1. Oktober 2019 Gültigkeit.
Aktuelle Wurfmeldungen / Welpen 2025 unter:
Aktuelle Wurfmeldungen / Welpen